Im Jahr 2024 treten zahlreiche Änderungen in Bezug auf die Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen, Produkten sowie die Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen in Kraft. Neben der Gewährleistung der technischen Sicherheit werden auch Aspekte der Nachhaltigkeit und digitalen Sicherheit berücksichtigt. Der TÜV-Verband betont, dass diese Neuerungen sowohl der Wirtschaft als auch den Verbrauchern Vorteile bringen werden. Es wird spannend sein zu sehen, wie sich die Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen und welche positiven Effekte dies mit sich bringt.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
HU-Plakette wird grün: Fahrzeughalter profitieren ab 2024
TÜV vergibt grüne Plakette für bestandene HU ab 2024
Ab dem Jahr 2024 wird Fahrzeughaltern, die die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich bestehen, eine grüne Plakette vom TÜV ausgehändigt. Diese Plakette behält ihre Gültigkeit bis zum Jahr 2026 und zeigt den Monat der nächsten HU anhand einer Zahl bei 12 Uhr. Zum Beispiel steht die Zahl 6 für den Monat Juni.
Fahrzeughalter können den nächsten HU-Termin auch im Fahrzeugschein nachlesen. Dort wird der Monat der Prüfung durch eine Zahl bei 12 Uhr angezeigt. Diese Angabe ermöglicht es den Fahrzeughaltern, rechtzeitig an die HU zu denken und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Durch diese zusätzliche Möglichkeit, den nächsten HU-Termin herauszufinden, wird die Planung und Organisation der Prüfung erleichtert.
Fahrzeughalter, die den HU-Termin um mehr als zwei Monate überschreiten, können bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld belegt werden. Zudem werden bei einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten zusätzliche Kosten für eine gründlichere HU fällig. Um finanzielle Belastungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Fahrzeug den erforderlichen Standards entspricht, ist es ratsam, den HU-Termin sorgfältig zu planen und einzuhalten.
Fahrassistenzsysteme ab 2024: Pflichtausstattung in allen neuen Autos
Eine wichtige Änderung ab Juli 2024 betrifft die Ausstattung aller neuen Fahrzeuge mit Fahrassistenzsystemen wie ABS und ESP. Diese Systeme haben sich bereits seit langem als zuverlässige Sicherheitsmaßnahmen bewährt. ABS verhindert ein Blockieren der Räder während einer Notbremsung und ermöglicht dadurch eine bessere Kontrolle über das Fahrzeug. ESP sorgt für Stabilität und verhindert ein Ausbrechen des Fahrzeugs in kritischen Fahrsituationen. Durch die verpflichtende Ausstattung mit diesen Systemen wird die Sicherheit im Straßenverkehr weiter erhöht und das Unfallrisiko reduziert.
Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit modernen Assistenzsystemen wie dem Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent und Müdigkeitswarner ausgestattet sein. Diese Systeme tragen dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
Ab Juli 2024 sind Lkw und Busse verpflichtet, Abbiegeassistenten zu haben, die den Fahrer alarmieren, wenn sich Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel befinden. Diese Bestimmung wurde bereits im Juli 2022 für alle neuen Fahrzeugmodelle, die für den europäischen Markt zugelassen werden, eingeführt. Durch die Installation dieser Sicherheitssysteme wird das Unfallrisiko im Straßenverkehr minimiert und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert.
Winterreifenpflicht in Deutschland: Sicherheit bei Glatteis und Schneeglätte
Die Verwendung von Winterreifen in Deutschland ist gesetzlich nicht generell vorgeschrieben. Allerdings müssen Fahrzeuge gemäß Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung bei spezifischen winterlichen Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese situative Winterreifenpflicht soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und Unfälle durch eine verbesserte Traktion und Kontrolle auf winterlichen Straßen verhindern.
Seit 2018 müssen Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke tragen. Diese Regelung wurde eingeführt, um Verkehrsteilnehmern eine klare Orientierungshilfe bei der Auswahl von Reifen für winterliche Straßenbedingungen zu geben. Das Alpine-Symbol, bestehend aus einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke, signalisiert, dass der betreffende Reifen über die erforderliche Traktion und Haftung auf Schnee und Eis verfügt. Dadurch wird die Sicherheit im Winterverkehr erhöht.
Gemäß den aktuellen Vorschriften gelten Reifen mit dem M+S-Kennzeichen als wintertauglich, wenn sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden und bis zum 30. September 2024 verwendet werden. Diese Bestimmung ermöglicht es Fahrzeughaltern, ihre aktuellen Reifen weiterhin zu nutzen, solange sie den erforderlichen Anforderungen für winterliche Straßenverhältnisse entsprechen. Es ist wichtig, das Herstellungsdatum der Reifen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch den geltenden Vorschriften entsprechen und eine sichere Fahrt gewährleisten.
Umtauschpflicht für Führerscheine vor 2013 bis 2033 festgelegt
Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum Jahr 2033 gegen ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und ihren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 erhalten haben, ist der Umtausch bis zum 19. Januar 2024 erforderlich. Es ist wichtig, diesen Umtausch rechtzeitig vorzunehmen, da das Fahren mit dem alten Führerschein nach dem genannten Datum zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Nach dem genannten Datum müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen das neue EU-einheitliche Dokument umgetauscht werden. Wenn man nach diesem Stichtag mit dem alten Führerschein erwischt wird, muss man ein Bußgeld von 10 Euro zahlen und wird aufgefordert, das neue Dokument nachzureichen. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiterhin gültig. Es ist wichtig, den Umtausch fristgerecht vorzunehmen, um mögliche Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.
Ab dem 19. Januar 2024 müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, diesen gegen den neuen EU-einheitlichen Führerschein umtauschen. Der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft insbesondere Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Es ist wichtig, den Umtausch fristgerecht zu beantragen, um mögliche Konsequenzen bei Kontrollen zu vermeiden. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiterhin gültig und wird lediglich in ein moderneres Format überführt.
Keine Förderung mehr für Elektroautos aufgrund Haushaltskrise
Aufgrund der Haushaltskrise hat die Bundesregierung beschlossen, die Kaufprämie für Elektroautos ab sofort einzustellen. Ab dem 18. Dezember können keine Anträge mehr gestellt werden. Diese Prämie, die auch unter dem Namen Umweltbonus bekannt war, betrug bisher 4.500 Euro für Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro. Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung ihre finanziellen Ressourcen entlasten und den Fokus auf andere Bereiche der Mobilität legen.
Bisher wurden Elektrofahrzeuge mit einem Preis von bis zu 65.000 Euro mit einer staatlichen Kaufprämie von insgesamt 4.500 Euro gefördert. Ursprünglich war vorgesehen, die Förderung im Jahr 2024 zu reduzieren und schließlich auslaufen zu lassen. Allerdings haben sich viele Hersteller dazu entschieden, die Prämie auch für bereits bestellte Fahrzeuge zu übernehmen.
Es bleibt abzuwarten, ob Anbieter von Elektrofahrzeugen in Zukunft zusätzliche Rabatte einführen werden, um den Kaufanreiz zu erhöhen. Solche Rabatte könnten dazu beitragen, dass mehr Verbraucher den Umstieg auf Elektromobilität wagen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Entscheidung der Anbieter hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Entwicklung der Nachfrage, den Produktionskosten und der finanziellen Situation der Unternehmen.
Umwelt- und Klimaschutz: Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen
Nachhaltigkeitsberichte als Teil des Lageberichts – Neue EU-Richtlinie
Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, die Teil ihres Lageberichts sind. Diese Berichte enthalten Informationen über die Nachhaltigkeitsstrategie, -ziele und -leistung des Unternehmens. Um sicherzustellen, dass die Berichte vertrauenswürdig sind, müssen sie von unabhängigen Prüfungsstellen überprüft werden.
Unternehmen informieren in ihren Nachhaltigkeitsberichten über ihre Maßnahmen zur Förderung von Umwelt- und Klimaschutz sowie sozialen Aspekten ihrer Tätigkeit. Dabei werden auch die Arbeitsbedingungen im Unternehmen und bei Lieferanten beleuchtet. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass auch kleine und mittlere Unternehmen transparent über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten müssen. Dadurch wird eine umfassende Berichterstattung ermöglicht, die sowohl ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt.
Unternehmen, die bereits heute einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen, sind gemäß der neuen europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dazu verpflichtet, ihre Berichtspflichten weiterhin zu erfüllen. Bis Juli 2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, um eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Die Berichte sollen Informationen über Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie soziale Aspekte der Unternehmenstätigkeit beinhalten. Eine unabhängige Prüfung der Berichte stellt sicher, dass die Angaben verlässlich und nachvollziehbar sind.
Größere Verantwortung: Lieferkettengesetz ab 2024 für mehr Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstmals für alle Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen verpflichtet sind, soziale und ökologische Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten einzuhalten. Zuvor galt diese Verpflichtung nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Das LkSG soll sicherstellen, dass Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsstandards und Umweltvorschriften übernehmen.
Das Gesetz legt fest, dass Unternehmen, die als Zulieferer in internationale Lieferketten eingebunden sind, soziale, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Es stellt sicher, dass diese Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Ausbeutung, Diskriminierung und Umweltverschmutzung zu verhindern. Durch die Einhaltung dieser Standards wird eine verantwortungsbewusstere und nachhaltigere Wirtschaft gefördert, die den Schutz von Arbeitnehmern, Menschenrechten und der Umwelt priorisiert.
Weniger Elektroschrott: Deutschland führt USB-C als Standard ein
Ab Dezember 2024 müssen in Deutschland alle neu verkauften Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Diese Vorgabe wird von Deutschland umgesetzt, um die EU-Zielsetzung zur Reduzierung von Elektroschrott und zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit zu erfüllen. Durch die einheitliche Ladeanschluss-Technologie wird es den Verbrauchern ermöglicht, ihre Geräte einfacher und effizienter aufzuladen, da sie nur ein Kabel für verschiedene Geräte verwenden können.
Aktualisierte Produktsicherheitsverordnung bringt mehr Sicherheit für Verbraucher
Ab Dezember 2024: Neue EU-Verordnung stärkt Produktsicherheit im Online-Handel
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft und bringt signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich. Diese betreffen insbesondere Anbieter von Online-Marktplätzen und spezialisierte Fulfillment-Dienstleister. Die Verordnung legt fest, dass Verbraucherprodukte als auf dem Markt bereitgestellt gelten, sobald sie online angeboten werden. Zudem müssen Produkte und Angebote bestimmte Kennzeichnungspflichten erfüllen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Die Verordnung trägt dazu bei, den Online-Handel besser zu kontrollieren und die Verbrauchersicherheit zu stärken.
Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit stellt sicher, dass auch im Online-Handel hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden. Anbieter von Online-Marktplätzen und spezialisierte Fulfillment-Dienstleister, die im Auftrag von Online-Händlern Bestellungen abwickeln, müssen nun ebenfalls die Vorgaben der Verordnung erfüllen. Dadurch wird sichergestellt, dass Produkte, die über diese Plattformen verkauft werden, den gleichen Sicherheitsanforderungen entsprechen wie Produkte im stationären Handel. Verbraucher können somit auch beim Online-Kauf auf sichere und geprüfte Produkte vertrauen.
Gemäß der neuen Produktsicherheitsverordnung werden Verbraucherprodukte bereits als auf dem Markt bereitgestellt angesehen, sobald sie online zum Verkauf angeboten werden. Dies führt dazu, dass die Pflichten aus der Verordnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt gelten. Darüber hinaus müssen Produkte und Angebote bestimmten Kennzeichnungspflichten entsprechen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit wird ab dem 13. Dezember 2024 ohne Umsetzung in nationales Recht unmittelbar gültig. Der deutsche Gesetzgeber plant jedoch Anpassungen am Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), um die Verordnung in das nationale Rechtssystem zu integrieren. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vorschriften der Verordnung auch in Deutschland rechtsverbindlich und effektiv umgesetzt werden können.
Abbiegeassistenten für Lkw und Busse schützen Radfahrer und Fußgänger
Die im Jahr 2024 in Kraft tretenden Regelungen und Vorschriften bringen zahlreiche Vorteile mit sich, insbesondere im Bereich der Mobilität. Die verpflichtende Ausstattung von Fahrerassistenzsystemen wie dem Notbremsassistenten, dem Spurhalteassistenten, dem Rückfahrassistenten und dem Müdigkeitswarner erhöht die Verkehrssicherheit und trägt zur Unfallvermeidung bei. Insbesondere der Schutz von Radfahrern und Fußgängern wird durch die verpflichtende Ausstattung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenten verbessert. Diese Systeme warnen den Fahrer, wenn sich Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel befinden.
Der Führerscheinumtausch ab 2024 ermöglicht eine Vereinheitlichung und Aktualisierung der Dokumente. Dadurch werden veraltete Führerscheine durch ein EU-einheitliches Dokument ersetzt, was die Handhabung und Anerkennung des Führerscheins innerhalb der EU erleichtert.
Um die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu verbessern, werden diese nun gesetzlich dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. In diesen Berichten müssen sie transparent über ihre sozialen und ökologischen Aktivitäten berichten. Dadurch wird die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards gefördert und Unternehmen werden dazu angehalten, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu minimieren. Das Lieferkettengesetz wird auf mehr Unternehmen ausgeweitet, um sicherzustellen, dass auch entlang der gesamten Lieferkette soziale und ökologische Standards eingehalten werden.
Die Einführung eines einheitlichen Ladekabels für Elektrogeräte wie Handys, Tablets und Digitalkameras bringt verschiedene Vorteile mit sich. Zum einen führt dies zu einer Reduzierung des Elektroschrotts, da weniger individuelle Kabel hergestellt und entsorgt werden müssen. Dadurch werden wertvolle Ressourcen eingespart und die Umwelt geschont. Zum anderen erhöht dies die Nutzerfreundlichkeit, da Verbraucher nicht mehr nach dem passenden Kabel suchen müssen. Sie können das einheitliche Kabel für verschiedene Geräte verwenden, was die Handhabung vereinfacht. Die neue Produktsicherheitsverordnung im Bereich des Online-Handels stellt sicher, dass Produkte, die online angeboten werden, den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Dadurch wird die Kontrolle und Sicherheit für Verbraucher verbessert.
Die neuen Regulierungen und Vorschriften für das Jahr 2024 bringen wichtige Vorteile für Verbraucher im Bereich der Sicherheit. Durch verpflichtende Fahrerassistenzsysteme wird die Verkehrssicherheit erhöht und durch Abbiegeassistenten für Lkw und Busse wird der Schutz von Radfahrern und Fußgängern verbessert. Diese Maßnahmen tragen zu einem insgesamt sichereren Straßenverkehr bei und reduzieren das Risiko von Unfällen und Verletzungen. Verbraucher können sich somit auf eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr verlassen.
Die praktische Umsetzung der neuen Maßnahmen wird zeigen, ob sie die gewünschten Ergebnisse bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme auf die Verkehrssicherheit auswirken und ob die Abbiegeassistenten tatsächlich dazu beitragen, Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern zu reduzieren. Die einheitliche Kennzeichnung von Winter- und Ganzjahresreifen sowie der Führerscheinumtausch sollen zu einer besseren Sicherheit und Klarheit beitragen, aber ihre tatsächliche Wirkung wird erst in der Praxis erkennbar sein.