Riester-Anleger aufgepasst: Die trügerische Kostenfalle bei Rentenbeginn

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Seit 2001 nutzen viele Sparer die Riester-Rente als staatlich gefördertes Altersvorsorgeinstrument. Doch der Eintritt in die Rentenphase hält für einige eine unangenehme Überraschung bereit: versteckte Kosten bei der Umstellung des Riester-Sparvertrags auf eine Rentenversicherung. Diese unvorhergesehenen finanziellen Belastungen erweisen sich oft als höher als erwartet und werfen Fragen zur rechtlichen Legitimität auf. Unser gründlicher Artikel analysiert diese Herausforderung und gibt Betroffenen praktische Tipps, wie sie gegen diese unerwarteten Kosten vorgehen können.

Rentenversicherungsumwandlung: Riester-Gebühren belasten Sparer bei Rentenbeginn

Riester-Sparer, die sich für einen Bankvertrag entschieden haben, stehen vor einer besonderen Herausforderung. Beim Renteneintritt wird der Sparvertrag in eine Rentenversicherung umgewandelt, begleitet von versteckten Gebühren. Banken erheben „Abschluss- und Vermittlungskosten“ für den neuen Versicherungsvertrag, was erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Ersparnisse haben kann.

Gebührenfalle Riester-Rente: Praktische Beispiele beleuchten Kosten

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Tragweite dieser Gebühren: Ein Riester-Sparer aus Bayern wird auf sein erspartes Kapital von 34.000 Euro zusätzliche 2.000 Euro – also etwa sechs Prozent – als Gebühren zahlen müssen. Doch es geht noch weiter: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen macht darauf aufmerksam, dass einige Geldinstitute sogar bis zu 12,5 Prozent Gebühren verlangen. Diese Vorgehensweise wird von den Instituten als erforderlich betrachtet, um die Kosten für den neuen Versicherungsvertrag zu decken.

Rentner in Unsicherheit: Rechtsprechung bringt Verwirrung mit sich

Die Rechtmäßigkeit der anfallenden Gebühren wird derzeit in Gerichtsverfahren verhandelt. Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Sparkassen beziehen sich auf Klauseln im Riester-Vertrag. Diese Klauseln verweisen auf mögliche Zusatzkosten beim Rentenbeginn, ohne jedoch die genaue Höhe anzugeben. Die Rechtsprechung ist unterschiedlich: Während das OLG Zweibrücken gegen die Verbraucherschützer entschied, unterstützten das OLG Hamm und das LG München deren Sichtweise. Das abschließende Urteil des Bundesgerichtshofs steht noch aus.

Kostenfalle Riester-Rente: Clevere Lösungen für Rentnerinnen und Rentner

Bis zur endgültigen Klärung durch Gerichte haben Betroffene vielfältige Handlungsoptionen zur Verfügung.

  1. Vertragsanalyse: Kosten für Rentenversicherungsabschluss im Riester-Vertrag herausfinden. Klar informieren.
  2. Die Offenlegungsfrist für Gebühren beträgt drei Monate vor Renteneintritt.
  3. Achten Sie auf den Versicherungsabschluss. Unzulässige Gebühren könnten drohen, wenn die Bank Versicherungsnehmer ist.
  4. Betroffene können gegen Gebühren vorgehen, Vertragsanpassung bei Abweichung vom Riester-Vertrag anfordern.
  5. Annahme mit Vorbehaltsoption: Bei unzulässigen Klauseln sind Gebühren zurückforderbar.
  6. Es besteht die Wahl, das Verrentungsangebot abzulehnen und auf ein vorteilhafteres Angebot Ihrer Bank zu warten.

Riester-Rente: Kostenrisiko beim Rentenstart abwägen und vermeiden

Die Thematik der verdeckten Kosten beim Eintritt in die Riester-Rente ist ein aktuelles Anliegen. Die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Gebühren wird durch die uneinheitlichen Urteile der Gerichte hervorgehoben. Um sich vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen, ist es für Betroffene empfehlenswert, ihre Verträge sorgfältig zu durchleuchten, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Solange das abschließende Urteil des Bundesgerichtshofs noch aussteht, bleibt die Situation für Riester-Sparer herausfordernd.

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