Schwarzmarkt für Glücksspiele: Gericht betont Nichtigkeit der Spielverträge

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Einem aktuellen Urteil des Landgerichts Braunschweig zufolge bergen Online-Glücksspiele ein hohes Risiko für finanzielle Verluste. Ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte musste dies schmerzhaft erfahren, als er knapp 152.000 Euro in einem Online-Casino verlor. Das Gericht entschied jedoch, dass die Betreiberin des Casinos ihm den Verlust erstatten muss, da sie keine Erlaubnis für ihr Online-Glücksspielangebot in Deutschland besaß.

Online-Casino ohne Lizenz: Gericht erklärt Verträge für nichtig

Während des Zeitraums von 2015 bis 2020 beteiligte sich der Kläger an Online-Glücksspielen über eine deutschsprachige Internetdomain und erlitt dabei Verluste in Höhe von fast 152.000 Euro. Obwohl Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten waren, bot die Beklagte deutschen Spielern Zugang zu ihrem Angebot. Das Gericht urteilte, dass dies gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstieß und erklärte die abgeschlossenen Verträge als nichtig. Daher hat die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und ist verpflichtet, dem Kläger den Verlust vollständig zu erstatten.

Trotz des Verbots haben Veranstalter illegaler Glücksspiele immer wieder ihre Angebote für deutsche Spieler zugänglich gemacht, was für die deutschen Behörden eine Herausforderung darstellte. Das Gericht hob hervor, dass es wichtig sei, die abgeschlossenen Spielverträge als zivilrechtlich nichtig anzusehen, um dem Verbot Nachdruck zu verleihen. Nur so könne man die Veranstalter illegaler Glücksspiele dazu bringen, ihr Angebot aufzugeben.

Das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass es für die rechtliche Bewertung der Teilnahme an Online-Glücksspielen keine Rolle spielt, ob der Spieler von dem Verbot wusste oder nicht. Das Gericht hat klargestellt, dass eine Kenntnis des Verbots nicht vorausgesetzt werden kann. Selbst Hinweise in der Werbung, die darauf hinweisen, dass das Angebot nur für Spieler in Schleswig-Holstein gilt, ändern daran nichts. Da die Beklagte eine Lizenz in Malta innehatte und ihre deutschsprachige Webseite an Spieler in Deutschland richtete, war das Fehlen der notwendigen Lizenz für die Spieler nicht offensichtlich.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Kläger von der Illegalität des Angebots Kenntnis erlangt. Da dies erst im Jahr 2022 geschah, hat der Kläger weiterhin das Recht, seine Ansprüche geltend zu machen.

Rechtsanwalt Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont, dass trotz der teilweisen Lockerung des Verbots von Online-Glücksspielen zum 1. Juli 2021 weiterhin strenge Regeln gelten. Glücksspiele im Internet sind nur dann legal, wenn der Veranstalter über eine gültige deutsche Lizenz verfügt. Spieler, die Verluste bei illegalen Online-Glücksspielen erlitten haben, sollten ihre Ansprüche prüfen lassen, da gute Erfolgsaussichten bestehen.

Gerichtsurteil: Betreiberin von Online-Casino muss Verluste erstatten

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