Durch ein Urteil des Landgerichts Halle im Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wurde der Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. zur Zahlung von 15 Prozent Schadensersatz verurteilt. Das betroffene Fahrzeug ist ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs bezüglich unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check, um ihre Ansprüche zu prüfen.
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Hohe Anzahl betroffener Wohnmobile im Fiat-Abgasskandal 2020
Im Fiat-Abgasskandal, der seit Sommer 2020 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt untersucht wird, sind insbesondere Wohnmobile betroffen. Der Fiat Ducato wird von den meisten Herstellern als Basisfahrzeug für Wohnmobile verwendet. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 rund 200.000 betroffene Freizeitfahrzeuge zu verzeichnen. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, durch die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, jedoch nicht im normalen Straßenverkehr.
Landgericht Halle entscheidet gegen Stellantis Europe im Abgasskandal
Das Landgericht Halle hat den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe wegen fahrlässigem Handeln im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht folgte dabei der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Differenzschaden, der den Käufern des Wohnmobils entstanden ist, wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises festgelegt. Obwohl das Gericht kein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln von Stellantis feststellte, wurde die Nutzung einer Timerfunktion als nicht zulässig erachtet.
Rechtssprechung im Abgasskandal: Verbraucherposition gestärkt durch Urteil
Das Urteil des Landgerichts Halle bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf den Abgasskandal. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln betrachtet. Die Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher und es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat.
Entscheidende Frage: Abschalteinrichtung im Wohnmobil-Abgasskandal
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Wohnmobilen hat der Bundesgerichtshof erstmals seine Sichtweise dargelegt. Der BGH erkennt fahrlässiges Handeln als mögliche Ursache für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht an. Eine entscheidende Frage ist, ob in den Wohnmobilen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren geklärt werden.
Fiat-Chrysler-Abgasskandal: Verbraucher sollten ihre Ansprüche geltend machen
Dank der aktuellen rechtlichen Entwicklungen haben Verbraucher im Diesel-Abgasskandal deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz. Dies gilt auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen und seine Ansprüche rechtzeitig vor Gericht geltend zu machen. Eine Individualklage ist eine erfolgversprechende Option, da die aktuelle Rechtsprechung gute Erfolgsaussichten bietet. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hilft Verbrauchern dabei, den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.