Solaranlage über Wohngebäudeversicherung oder Photovoltaikversicherung absichern

0

Immer mehr Menschen möchten ihre Stromkosten senken und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun, indem sie eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon installieren. Die gute Nachricht ist, dass dafür keine spezielle Photovoltaikversicherung erforderlich ist. Die Hausratversicherung, die viele Mieter bereits besitzen, deckt auch solche Balkonkraftwerke ab. Diese Informationen stammen von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Mini-Photovoltaikanlagen können einfach in Hausratversicherung eingeschlossen werden

Für Besitzer von Balkonkraftwerken gibt es gute Nachrichten: Die Hausratversicherung bietet ausreichenden Schutz, sodass keine separate Photovoltaikversicherung erforderlich ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert, um Kunden, die mit einer Mini-Photovoltaikanlage Nachhaltigkeit und Klimaschutz unterstützen, einen unkomplizierten Versicherungsschutz zu bieten. Mieter sollten jedoch ihren Mietvertrag prüfen und die Zustimmung des Vermieters einholen, bevor sie ein Balkonkraftwerk installieren.

Besitzer von Balkonkraftwerken sollten ihren Hausratversicherer kontaktieren und ihren bestehenden Vertrag überprüfen, um sicherzustellen, dass das Balkonkraftwerk und der restliche Hausrat ausreichend versichert sind. Die alten Policen können in der Regel auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, um Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge abzudecken. Anders als bei großen Photovoltaikanlagen auf dem Dach benötigen Balkonkraftwerke keine eigenständigen Versicherungspolicen.

Die private Haftpflichtversicherung spielt eine Rolle bei der Absicherung von Mini-Solaranlagen und greift, wenn ein Modul während eines Sturms vom Balkon fällt und Schäden am Balkon der Nachbarn verursacht.

Bevor Mieter ein Balkonkraftwerk installieren, sollten sie ihren Mietvertrag auf mögliche Regelungen hin überprüfen. Es ist ratsam, den Vermieter zu kontaktieren und um die Erlaubnis für die Installation des Balkonkraftwerks zu ersuchen. In vielen Fällen ist die Zustimmung des Vermieters notwendig, insbesondere wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll.

Seit Jahresbeginn werden Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert. Das bedeutet, dass beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfällt, was die Kosten reduziert. Zusätzlich gibt es zahlreiche Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Um diese Vorteile nutzen zu können, sollten Interessierte sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren und die notwendigen Schritte unternehmen, um die finanziellen Vorteile zu erhalten.

Um ihre Solaranlage zu versichern, haben Immobilienbesitzer die Option, entweder die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung abzuschließen. Beide Versicherungen bieten umfangreichen Schutz vor einer Vielzahl von Schäden, darunter Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. Durch den richtigen Versicherungsschutz können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens finanziell abgesichert ist und sie keine finanziellen Verluste erleiden.

Keine spezielle Versicherung erforderlich: Hausrat deckt Schäden an Mini-Photovoltaikanlagen ab

  • Mini-Photovoltaikanlagen sind in der Hausratversicherung enthalten, wodurch eine separate Photovoltaikversicherung nicht notwendig ist
  • Die Hausratversicherung ermöglicht mit den erweiterten Musterbedingungen eine problemlose Mitversicherung von Balkonkraftwerken
  • Die Hausratversicherung schützt vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge
  • Die private Haftpflichtversicherung deckt eventuelle Schäden an Nachbarn durch Mini-Solaranlagen ab
  • Es ist empfehlenswert, dass Mieter ihren Mietvertrag vor der Installation eines Balkonkraftwerks überprüfen
  • Seit dem Beginn des Jahres gibt es steuerliche Unterstützung für Mini-Photovoltaikanlagen und verschiedene Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung des Kaufs
  • Um ihre Solaranlage zu schützen, haben Immobilienbesitzer die Wahl zwischen der Wohngebäudeversicherung und einer eigenständigen Photovoltaikversicherung. Beide Versicherungen bieten Schutz vor Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren

Lassen Sie eine Antwort hier