Heiraten im Mai ist eine schöne Tradition, aber viele Paare sind überrascht zu erfahren, dass ihr Vermögen nach der Hochzeit nicht automatisch auch dem Partner gehört. Dies kann insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen zu unerwarteten Konsequenzen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) wertvolle Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat zusammengestellt. Eine Möglichkeit der Absicherung ist die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten, um im Ernstfall Entscheidungen für den Partner treffen zu können.
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Heirat: Vermögen bleibt einzeln, es sei denn, es wird anders geregelt
Es ist ein häufiger Irrtum, dass das Vermögen, das in die Ehe eingebracht wird, automatisch auch dem Partner gehört. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, warnt jedoch davor, dass dies nicht der Fall ist. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Es ist wichtig zu beachten, dass Beträge über den Freibetrag und Versorgungsfreibetrag versteuert werden müssen.
Partnerentscheidung im Notfall nicht automatisch: Vorsorge ist entscheidend
Nicht nur finanziell, sondern auch in gesundheitlichen Angelegenheiten ist es ratsam, rechtzeitig vorzusorgen. Viele Ehepartner gehen fälschlicherweise davon aus, dass im Notfall automatisch der Partner entscheiden darf. Um sicherzustellen, dass im Ernstfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten zu erstellen. Eine Patientenverfügung ermöglicht zudem, im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners zu handeln.
Neue Regelung: Ehepartner haben befristetes Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen
Seit dem 1. Januar 2023 haben Ehepartner ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Das bedeutet, dass der Ehepartner im Namen des anderen Partners Entscheidungen treffen kann, wenn dieser nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Notvertretungsrecht keine Patientenverfügung ersetzt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen festzuhalten und sicherzustellen, dass diese respektiert werden. Daher wird empfohlen, sowohl das Notvertretungsrecht als auch eine Patientenverfügung zu haben, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidungen im Ernstfall berücksichtigt werden.
Vorkehrungen für die finanzielle Sicherheit in der Ehe treffen
Die finanzielle Situation nach der Hochzeit kann für viele Paare eine Herausforderung darstellen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, frühzeitig finanzielle Vorkehrungen zu treffen. Eine umfassende finanzielle Planung sowie die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung sind daher unverzichtbar, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu sichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und Finanzen“ finden Sie auf der Webseite www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.