Sechs Millionen Wärmepumpen sollen bis 2030 ihren Rollout erfahren. Eine Forcierung des Ausbaus erwarten viele von der EEG-Novelle. Der Zubau an Wärmepumpen soll damit noch einmal beschleunigt werden.
Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage
Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Umso erfreulicher ist es, dass die Ampelkoalition nun zur einst versprochenen EEG-Umlage ein Statement abgegeben hat. Mit den angekündigten Maßnahmen sollte der Termin des 1. Juli 2022 eingehalten werden können. Der Strompreis fällt für nicht privilegierte Kunden um satte 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Ein Haushalt, der im Jahr rund 3.500 kWh Strom verbraucht, könnte dann bis zu 190 Euro im Jahr sparen. Gerade die schnelle Entlastung der Stromkunden ist das Ziel der Maßnahme. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt
Verbraucher werden sich mit dauerhaft höheren Kosten für Energie abfinden müssen, wenn der Strompreis das bisherige Niveau weiter hält oder sogar noch weiter ansteigt. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.
Wichtig zu wissen: Ab 2035 soll Strom so weit wie möglich aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Um künftig den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, war die EEG-Novelle nötig. Gemäß dem EEG 2021 ist bis 2030 für die erneuerbaren Energiequellen nur ein Anteil von 65% am Bruttostromverbrauch vorgesehen. Die Stromerzeugung ohne Treibhausgase muss danach erst bis 2050 erreicht sein. Für die klimaneutrale Stromversorgung hat Deutschland nun gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien das Jahr 2035 als Ziel festgelegt.
Wichtige Inhalte der EEG-Novelle
Die EEG 2023 wird maßgeblich die Stromversorgung Deutschlands bis 2035 auf erneuerbare Energien umstellen. 80% des Bruttostromverbrauchs sollen bereits im Jahr 2030 durch erneuerbare Energiequellen gesichert werden. Durch eine Anhebung der Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen soll dieses Ziel erreicht werden. Einen Stopp erfahren Umlagen für Eigenverbräuche und Direktbelieferungen und auch die bisher beliebte EEG-Förderung.
Die Novelle sieht zudem vor, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt und für die öffentliche Sicherheit von größter Bedeutung ist. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Eine Reduzierung der bürokratischen Lasten soll so erreicht werden.
Biomasse soll stärker gefördert werden, wobei hier der Fokus auf hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken liegt. Der Beitrag der Bioenergie zur Stromversorgung der Bevölkerung wird größer als bisher werden.
Wichtig ist auch, dass die neue Verordnung vorsieht, dass Anlagenkombinationen aus einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung vor Ort und erneuerbaren Energien eine Förderung erhalten sollen. So möchte man erproben, ob eine Speicherung der Energie in Wasserstoff und eine anschließende Rückverstromung möglich ist. Noch im Jahr 2022 soll die betreffende Verordnung erlassen werden.
Die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie geben künftig den Rahmen für die frühere „Besondere Ausgleichsregelung“ vor, die nur noch für die KWKG-Umlage und für die Offshore-Netzumlage relevant ist. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.