In Deutschland gibt es zahlreiche Situationen, in denen enge Beziehungen zwischen Personen oder Unternehmen dazu führen, dass Liefer- und Leistungsbeziehungen entstehen. Dabei spielen auch Steuervorteile eine bedeutende Rolle. Besonders beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich dadurch neue Chancen für Abschreibungen.
Abschreibungsmöglichkeiten für Kinder beim Verkauf von Mietwohnungen
In Deutschland ist es üblich, langjährig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Dies eröffnet den Kindern die Möglichkeit, das gesamte Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich geltend zu machen.
Bei Geschäften zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen ist besondere Vorsicht geboten, da das Steuerrecht unterschiedliche Anforderungen stellt. Es ist von großer Bedeutung sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht die Herausforderungen, die bei der Erlangung der gewünschten steuerlichen Anerkennung zu beachten sind.
Das Urteil zeigt, dass es wichtig ist, Geschäfte zwischen Angehörigen vollständig zu erfüllen, um steuerliche Vorteile zu erlangen.
Die Eltern beschlossen, den Kindern den Kaufpreis nach Abschluss des Kaufvertrags zu schenken. Das Finanzamt erkannte diesen Sachverhalt und das Gericht wertete es als Gestaltungsmissbrauch. Die Richter waren der Auffassung, dass es sich nicht um einen Verkauf gegen Entgelt handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen.
Schulz bezeichnet die gewählte Gestaltung als positiv, bemängelt jedoch, dass sie nicht vollständig durchgeführt wurde. Dennoch konnten die Kinder von einem Vorteil profitieren: Sie durften die noch ausstehenden Schulden der Eltern übernehmen und als steuermindernde Anschaffungskosten geltend machen.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Erfüllung von Vereinbarungen bei Geschäften zwischen Angehörigen, um die angestrebten steuerlichen Vorteile zu erhalten. Bei Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten werden die Steuervorteile verworfen, was zu Nachteilen für alle Beteiligten führen kann.