Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Frage entscheiden, ob die Schufa durch die Erstellung des Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und somit gegen Europarecht verstößt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen im März 2023 klargestellt, dass der Score nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check für Verbraucher mit Schufa-Problemen an.
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Datenschutzverstoß? EuGH prüft Schufa-Score-Modell intensiv
Die Schufa ist eine Auskunftei, die bei Krediten, Mietverträgen und Hauskäufen eine wesentliche Rolle spielt. Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger nutzen in der Regel die Dienste der Schufa, um die Kreditwürdigkeit einer Person zu überprüfen. Die Schufa übermittelt den Unternehmen dann ihre Einschätzung in Form des Score-Wertes. Dieser soll anzeigen, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Nun wird die Berechnung dieses Scores vom EuGH überprüft, da der EuGH-Generalanwalt der Ansicht ist, dass die automatisierte Erstellung des Scores gegen das Europarecht verstößt, da sie eine unzulässige automatische Entscheidung darstellt.
Schufa reagiert auf Kritik: Speicherdauer verkürzt, Neustart erleichtert
Die Schufa ist seit einigen Monaten enormem Druck ausgesetzt, da gegen sie verschiedene Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) und am Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufen. Immer mehr Verbraucher wehren sich gegen die Machtposition der Schufa und ihre Proteste zeigen erste Auswirkungen. Als Reaktion darauf hat die Schufa freiwillig die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen angedeutet, dass die lange Speicherdauer dem europäischen Datenschutz widerspricht. Die Schufa unterstützt ehemalige insolvente Verbraucher dabei, einen Neuanfang im Geschäftsleben zu machen.
Öffentliche Meinung über Schufa-Score wird hinterfragt
Trotz der Kritik des EuGH-Generalanwalts hält die Schufa weiterhin an ihrem Scoring-Verfahren fest. Laut Tagesschau.de hat die Auskunftei im September 2023 Unternehmen gebeten, schriftlich zu bestätigen, dass der Schufa-Score nicht alleinig zur Vorabentscheidung von Verträgen genutzt wird und dass eine negative Bewertung nicht automatisch zu einem Vertragsausschluss führt. Diese Entwicklung wird von Computer-Bild als bemerkenswert angesehen, da bisher die weit verbreitete Auffassung war, dass der Schufa-Score ein entscheidendes Kriterium für Vertragsentscheidungen sei. Auch Verkehrsbetriebe und Versandhandelsunternehmen nutzen den Schufa-Score zur Bewertung der Bonität. Banken und Sparkassen beziehen zusätzliche Informationen in ihre Entscheidungsprozesse mit ein.
DSGVO stärkt Verbraucherrechte bei Schufa-Einträgen nach Insolvenz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat den Schutz der Verbraucher gestärkt. Gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO haben Verbraucher das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig ist oder nicht mehr notwendig ist. Insbesondere nach einer Insolvenz ist die persönliche Situation für Verbraucher heikel. Ein negativer Schufa-Eintrag, der sich auf die abgeschlossene Insolvenz bezieht, kann den gewünschten Neustart erschweren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung an, in der Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Schufa-Einträge geprüft und gelöscht werden können.
Aktuelle Recherchen zeigen hohe Bedeutung des Schufa-Scores für Unternehmen
Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber urteilen, ob die Erstellung des Schufa-Scores gegen das Europarecht verstößt. Verbraucher, die Schwierigkeiten mit der Schufa haben, können eine kostenlose Erstberatung bei der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch nehmen. Dort werden ihnen mögliche Lösungswege aufgezeigt, um ihre Schufa-Einträge zu überprüfen und zu löschen. Die Schufa steht unter zunehmendem Druck und hat bereits freiwillige Änderungen vorgenommen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dennoch zeigt aktuelle Recherche, dass der Schufa-Score nach wie vor eine hohe Bedeutung für Unternehmen hat. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stärkt die Rechte der Verbraucher und ermöglicht es ihnen, die Löschung von Daten zu fordern, die nicht mehr notwendig oder rechtmäßig sind.